FAQ

Die 10 häufigsten Fragen und Antworten zur Leiterprüfung (FAQ)

Leitern und Tritte müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV 208-016 regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. In der Praxis erfolgt die Prüfung in der Regel mindestens einmal jährlich. Die genaue Prüffrist hängt jedoch von der Nutzung und den Einsatzbedingungen ab. Bei intensiver Nutzung oder erhöhter Beanspruchung können auch kürzere Intervalle erforderlich sein.
Nicht geprüfte Leitern und Tritte stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Im Schadensfall kann dies zu Haftungsproblemen, Bußgeldern oder Problemen mit der Berufsgenossenschaft führen. Zudem kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Die Kosten für die Prüfung richten sich nach Bauart, Größe und Zustand der Leitern und Tritte sowie dem damit verbundenen Prüfaufwand. Die Abrechnung erfolgt pro geprüfter Leiter bzw. pro Tritt – nicht nach Stunden. Dadurch entstehen klare und planbare Kosten ohne versteckte Zusatzaufwände. Eine Bestandsaufnahme aller Leitern und Tritte sowie ein Excel-Tool zur Prüffristenverwaltung werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Prüfprotokoll und Prüfplakette sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten.
Leitern gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln – und leider auch zu den häufigsten Unfallursachen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber, insbesondere durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 208-016, regelmäßige Prüfungen vor. Das Ziel ist es, Schäden rechtzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Nur eine „befähigte Person“ ist berechtigt, eine Leiterprüfung durchzuführen. Sie verfügt über das nötige Fachwissen, praktische Erfahrung im Umgang mit Leitern und kennt die geltenden Vorschriften. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Prüfdienst zuverlässig für Sie – inklusive Prüfplaketten und vollständiger Dokumentation. So haben Sie alle Nachweise für Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen sofort griffbereit.
Grundsätzlich alle Leitern und Tritte, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Dazu gehören:
  • Stehleitern und Anlegeleitern
  • Mehrzweck- und Rollleitern
  • Einfache Tritthocker
Auch selten genutzte Leitern sind prüfpflichtig, da Schäden oft unbemerkt bleiben.
Eine Prüfung besteht aus zwei Teilen:
  • Sichtprüfung: Kontrolle auf Risse, verbogene Teile, Korrosion, lose Sprossen oder abgenutzte Leiterfüße.
  • Funktionsprüfung: Überprüfung von Gelenken, Verriegelungen und der allgemeinen Standfestigkeit.
Nach Abschluss der Prüfung wird für jede Leiter ein individuelles Prüfprotokoll erstellt und eine Prüfplakette angebracht. Das Prüfprotokoll erhalten Sie als PDF – Ihr offizieller Nachweis.
Das Protokoll ist bis zur nächsten fälligen Prüfung gültig. Standardmäßig beträgt das Intervall ein Jahr. Bei starker Beanspruchung, einer Beschädigung der Leiter oder Änderung der Gefährdungsbeurteilung kann jedoch eine außerordentliche Prüfung notwendig sein.
Ja, auch neue Leitern müssen vor der ersten Benutzung geprüft werden. Der Grund: Schon beim Transport oder durch Produktionsfehler können Schäden entstehen. Mit der Erstprüfung stellen Sie sicher, dass die Leiter einwandfrei und sofort einsatzbereit ist.
Nach der Prüfung stellen wir Ihnen eine digitale Übersicht zur Verfügung. Diese ist jederzeit tagesaktuell und zeigt über ein praktisches Ampelsystem den Prüfstatus Ihrer Leitern:
  • Grün: Prüfung noch gültig, mehr als 30 Tage Zeit
  • Gelb: Bald fällig, weniger als 30 Tage
  • Rot: Bereits überfällig
So behalten Sie ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand jederzeit den Überblick.